Logistikabwicklungen für Reststoffverwertungen
Die Schnöll-Logistik GmbH beschäftigt sich mit der Erfassung bzw. Verwertung von
Rest- bzw. Abfallstoffen. Bei dieser Tätigkeit sind nachfolgende Gesetze bzw. Verordnungen zu berücksichtigen:
Abfallwirtschaftsgesetz
Altlastenbeitragsgesetzt
Deponieverordnung
Abfall-Meldeverordnung
Für die entsprechende Erfassung bzw. Registrierung von Abfallströmenist in
Zusammenarbeit mit einem Partnerunternehmen aus der IT-Branche eine neue Software entwickelt worden.
Diese Software ist von höchster Wichtigkeit, da mit dieser der Verlauf des Abfallstromes
(Herkunft – Transport – Verwertung) nachvollzogen werden soll. In dieser wird auch festgestellt, ob eine Altlastenbeitragspflicht anfällt.
Zu bemerken ist, dass z.B. Bodenaushub, welcher trotz
einer zulässigen Verwertungbei fehlender Dokumentation altlastenbeitragspflichtig ist.
Durch diese von uns neu entwickelte Software soll ist es zukünftig möglich,
sämtliche administrativen Tätigkeiten der Abfallbesitzer durch uns zu organisieren bzw. entsprechend zu übernehmen.
Registrierung des Unternehmens
Die Abfallbesitzer (Erdbauunternehmen) werden bei uns im System entsprechend registriert.
Bei der Registrierung werden die genauen Firmendaten, Kraftfahrzeugdaten sowie das Leergewicht des Fahrzeuges ermittelt und gespeichert.
Abfallbeurteilung
Die registrierten Unternehmen werden vor Materialanlieferung verpflichtet, für das anzuliefernde Material lt. Deponieverordnung eine Abfallbeurteilung vorzulegen. Bis 2000to anzulieferndes Material kann diese vom Abfallbesitzer selbst vorgenommen werden. Der Abfallbesitzer bekommt von uns ein vorausgefülltes Formular, welches dieser entsprechend ergänzen und unterfertigen muss.
Über 2000to muss eine Gesamtbeurteilung von einem autorisierten Institut beigebracht werden.
Abfallbeurteilung
Die registrierten Unternehmen werden vor Materialanlieferung verpflichtet, für das anzuliefernde Material lt. Deponieverordnung eine Abfallbeurteilung vorzulegen. Bis 2000to anzulieferndes Material kann diese vom Abfallbesitzer selbst vorgenommen werden. Der Abfallbesitzer bekommt von uns ein vorausgefülltes Formular, welches dieser entsprechend ergänzen und unterfertigen muss.
Über 2000to muss eine Gesamtbeurteilung von einem autorisierten Institut beigebracht werden.
Abrechnung und Meldung
Die zentrale Verwaltungsstelle befindet sich in einem externen Büro mit Zentralrechner.
Dort werden, wie im technischen Verfahrensablauf beschrieben, direkt abgewickelt und geprüft.
Die Daten werden mittels Datenleitungen direkt an den externen Zentralrechner in der Verwaltungsstelle gesendet
Danach werden die Daten über die von uns entwickelte Software so verarbeitet, dass der Abfall rechtssicher und gesetzeskonform verwaltet wird.
Vollautomatische Verwiegung und Abladung
Vollautomatische Verwiegung am SB-Terminal
Bei Materialanlieferung fahren die Fahrzeuge auf die Brückenwaage. Über die Chipkarte wird das Fahrzeug erfasst, die Ladung und auch das Fahrzeug samt Kennzeichen von den Online-Kameras fotografisch überprüft, erfasst und durch die Software ins System weitergeleitet.
Der Fahrer löst durch Drücken des Bedienknopfes entweder den Wiegevorgang aus, oder kommuniziert mit dem Bediensteten am Bildschirm.
Nachverfolgung über Terminal
Erst wenn am Bildschirm der Text: „Fertig, Sie können nun zur Abladestelle weiterfahren“ erscheint, ist der Wiegevorgang und die Materialregistrierung abgeschlossen. Weiteres erscheint auch das Gesamtgewicht.
Nachverfolgung über Terminal
Erst wenn am Bildschirm der Text: „Fertig, Sie können nun zur Abladestelle weiterfahren“ erscheint, ist der Wiegevorgang und die Materialregistrierung abgeschlossen. Weiteres erscheint auch das Gesamtgewicht.
Kontrolle vor Abladevorgang
Vor der Abladestelle ist ein automatischer Schranken aufgestellt. Dieser öffnet nur, wenn die Verwiegung und die Materialregistrierung ordnungsgemäß erfolgt ist.
Der Öffnungsmechanismus des Schrankens kann nur über die Chipkarte ausgelöst werden.
Auch während des Abladevorganges wird das Fahrzeug bzw. die Ladung fotografisch erfasst.
Aufgrund der Registrierung der KFZ-Daten auf der Chipkarte ist keine Leerverwiegung bei der Ausfahrt mehr erforderlich.